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ESF

Der Europäische Sozialfonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.

 

WER KANN GEFÖRDERT WERDEN

Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.

 

FÖRDERUNG VON WEITERBILDUNGEN

Im Schwerpunkt "Weiterbildung und Qualifizierung" werden Aktivitäten unterstützt, die eine Kultur des lebenslangen Lernens fördern. Hierzu sind Reformen in den Weiterbildungs- und Anreizsystemen erforderlich, die mehr Chancengleichheit, bessere Zugangsmöglichkeiten, größere Transparenz und mehr Durchlässigkeit in den verschiedenen Formen des Kompetenzerwerbs ermöglichen.

WAS MÜSSEN SIE BEACHTEN

Um besonders die Beteiligung von bisher eher bildungsfernen Bevölkerungsgruppen an beruflicher Weiterbildung zu erhöhen und die privaten Investitionen in Weiterbildung zu verstärken, wird es künftig eine Weiterbildungsprämie geben. Damit vor allem die Zielgruppe der Geringverdiener erreicht wird, ist die Förderfähigkeit abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen (analog dem Vermögensbildungsgesetz)