DER PRÄMIENGUTSCHEIN
Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.